Behandlungskosten
- Die Kosten einer Sitzung betragen 90 Euro für 60
Minuten
- Bitte beachten Sie, dass wir Barzahlung wünschen
Eine Quittung oder Rechnung können Sie von uns natürlich gerne erhalten
Bitte beachten Sie, dass wir es uns vorbehalten bei nicht rechtzeitiger
Teriminabsage (mindestens 36 Stunden vorher) die Sitzungskosten zu berechnen.
Falls Sie sich die Kosten für eine osteopathische Behandlung eigentlich nicht leisten können, weil Sie in finanziellen Nörten sind, sprechen Sie mit uns darüber, da wir Sie ggf. dann kostenfrei behandeln können.
Siehe hierzu Information auf der Seite Charity
Wie viele Sitzungen sind notwendig?
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da jeder Patient andere Probleme hat und es auch davon abhängt, wie z.B. die gesundheitliche Gesamtkonstitution ist oder wie lange bereits Probleme bestehen. Kaum ein Patient hat nur "eine Krankheit", stattdessen sind meist mehrer Organe und Bereiche betroffen.
Wir vereinbaren deshalb erst einmal mit jedem neuen Patienten drei Termine -
sollten weitere Termine notwendig sein, werden diese mit dem Patienten
abgesprochen.
Sollten weniger Termine notwendig sein oder will der Patient seine Behandlung
beenden, können die vereinbarten Termine jederzeit abgesagt werden.
Als Patient sollten Sie immer beachten, dass die Osteopathische Medizin keine „Wundermedizin“ ist – aber trotzdem vieles bewirken kann.
Viele unserer Patienten haben oft schon seit Jahren oder sogar Jahrzehnten Schmerzen und Probleme – und dürften eher aus „Verzweiflung“ zu einem Osteopathen gehen - und diese umfangreichen Dysfunktionen können nicht immer in 1, 2 oder 3 Stunden alle behandelt oder verbessert werden.
Wie in der Schulmedizin, gibt es aber auch in der Osteopathie keine Erfolgsgarantie und auch kein Heilungsversprechen.
... wenn Sie also Wunder erwarten oder dass alle ihre gesundheitlichen Probleme in 60 Minuten Behandlungszeit verbessert sind, dann
wenden Sie sich bitte an den Arzt ihres Vertrauen, der Sie in den letzten Jahren oder Jahrzehnten behandelt hat und sprechen Sie mit ihm darüber warum Sie in dem Zustand sind.
Kostenerstattung durch Krankenversicherung
Leider können wir ihnen nicht garantieren, dass ihre Krankenversicherung
eine von uns gestellte Rechnung - die Sie an uns bezahlen müssen - inhaltlich anerkennt und Sie eine
Erstattung erhalten.
Wir empfehlen Ihnen deshalb die Details
ggf. vor Behandlungsbeginn direkt mit Ihrer Krankenversicherung abzuklären oder sich einen
Therapeuten zu suchen, der ihnen eine Erstattung garantieren kann, falls
die Erstattung für Sie besonder wichtig ist.
Bitte
beachten Sie auch, dass wir unsere berufliche Aus- und Weiterbildung
darauf ausrichten Patienten zu behandeln und nicht darauf um ggf. Rahmenbedingungen für eine mögliche Erstattung gerecht zu
werden - besonders dann nicht, wenn sich diese ggf. zukünftig ändern sollten.
Was Sie ggf. beachten sollten wenn Sie gesetzlich Krankenversichert sind:
Mittlerweile zahlen mehr als 90 gesetzliche Krankenversicherung anteilig
eine Osteopathiebehandlung.
Hintergrund ist, dass einige gesetzliche Krankenversicherungen in den letzten Jahren eigene Studien durchgeführt haben durch die die Wirksamkeit der Osteopathischen Medizin, die bereits in vielen Ländern zur Schulmedizin zählt, bestätigt wurde.
Ggf. empfehlen wir Ihnen mit Ihrer
Krankenkasse Rücksprache zu führen, ob Behandlungskosten erstattet werden.
Sollte Ihre Krankenversicherung keine Leistungen erstatten, ist mittlerweile ein Versicherungswechsel problem- und risikolos möglich, da die Grundversorgung bei allen Kassen gleich ist und keine Risikoprüfung erfolgt.
Übersicht welche GKV Osteopathie anteilig bezahlt
"Osteopathische Behandlungen etablieren sich immer mehr als
medizinisch wertvolle und anerkannte Ergänzung der Schulmedizin."
SBK Siemens-Betriebskrankenkasse
Was Sie als privat versicherter ggf. beachten sollten:
Einige wenige private Versicherungsgesellschaften weigern sich - meist mit Pauschalbegründungen
- Teile der Osteopathischen Behandlung zu bezahlen.
Sie müssten dann trotzdem
die von uns gestellte Rechnung bezahlen.
Sollte dies für Sie ein Problem sein, empfehlen wir Ihnen zu einem anderen Therapeuten zu gehen.
Auch bei „alten Tarifen“, die nicht mehr
verkauft werden und für die somit keine neuen Beitragszahler gewonnen werden,, kann es ggf zu Streichungen kommen, weil hier
Versicherungsgesellschaften verstärkt bemüht sind Kosten für beanspruchte Leistungen einzusparen.
Besonders bekannt ist laut unserem Sachstand die AXA, im Besonderen dann wenn es um Altverträge der DBV geht. Diese Information finden Sie auch im Internet und auch beim Fachverband Deutscher Heilpraktiker wurde uns dies mitgeteilt bzw. bestätigt.